Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 01.03.2013 - 4 K 517/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,7193
VG Saarlouis, 01.03.2013 - 4 K 517/12 (https://dejure.org/2013,7193)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 01.03.2013 - 4 K 517/12 (https://dejure.org/2013,7193)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 01. März 2013 - 4 K 517/12 (https://dejure.org/2013,7193)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,7193) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Saarlouis, 01.03.2013 - 4 K 517/12
    Hinsichtlich der Schwere des Dienstvergehens als maßgebendes Bemessungskriterium für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme ist richtungweisend auf das Eigengewicht der Verfehlung abzustellen.(Vgl. grundlegend das Urteil vom 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252 ff. = NVwZ 2006, 469. sowie das Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9/06 - NVwZ-RR 2007, 695.).

    Dabei hat ein Beamter das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig i.S.d. § 13 Abs. 2 Satz 1 BDG verloren und ist im Beamtenverhältnis nicht mehr tragbar, wenn aufgrund der angesprochenen prognostischen Gesamtwürdigung der Schluss gezogen werden muss, er werde auch künftig in erheblicher Weise gegen Dienstpflichten verstoßen oder die durch sein Fehlverhalten herbeigeführte Schädigung des Ansehens des Berufsbeamtentums sei bei einer Fortsetzung des Beamtenverhältnisses nicht wieder gutzumachen(Vgl. auch hierzu das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.05.2007, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 66.91

    Paketzusteller der Deutschen Bundespost; Unterschlagung von Nach- und

    Auszug aus VG Saarlouis, 01.03.2013 - 4 K 517/12
    Das unter II. des Tatbestandes geschilderte Verhalten steht aufgrund der zitierten tatsächlichen Feststellungen des Strafurteils des Amtsgerichts fest; hieran ist das Disziplinargericht gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 BDG gebunden.(Vgl. zum früheren Recht BVerwG, Entscheidung v. 20.12.1991 - 1 DB 18/91 -, BVerwGE 93, 314 = DÖV 92, 360 = ZBR 92, 314 = NVwZ-RR 92, 569.) Nach dieser Vorschrift sind die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils u.a. im Strafverfahren im Disziplinarverfahren, das denselben Sachverhalt zum Gegenstand hat, für das Disziplinargericht bindend.

    An dieser Bindungswirkung nehmen alle tatsächlichen Feststellungen zum äußeren und inneren Tatbestand des in Rede stehenden Straftatbestandes teil, und zwar einschließlich derjenigen zur Schuldfähigkeit, zur Schuldform, zum Ursachenzusammenhang sowie zu Rechtfertigungs- und Schuldausschließungsgründen .(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.11.1991 - 1 DB 15/91 -, NVwZ-RR 92, 640; BVerwG, Urteil vom 29.11.1989 - 1 D 71/88 -, NJW 90, 2834; BVerwG, Beschluss vom 20.12.1991 - 1 DB 18/91 -, BVerwGE 93, 314 = DÖV 92, 360 = ZBR 92, 314 = NVwZ-RR 92, 569; Claussen/Janzen, Bundesdisziplinarordnung, Kommentar, 8. Auflage, 1996, § 18, Rdnrn. 9a ff.; Gansen, Disziplinarrecht in Bund und Ländern, Kommentar, Stand Nov.

  • BVerwG, 29.11.1989 - 1 D 71.88

    Disziplinarverfahren - Lösungsmöglichkeit - Strafgerichtliche

    Auszug aus VG Saarlouis, 01.03.2013 - 4 K 517/12
    An dieser Bindungswirkung nehmen alle tatsächlichen Feststellungen zum äußeren und inneren Tatbestand des in Rede stehenden Straftatbestandes teil, und zwar einschließlich derjenigen zur Schuldfähigkeit, zur Schuldform, zum Ursachenzusammenhang sowie zu Rechtfertigungs- und Schuldausschließungsgründen .(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.11.1991 - 1 DB 15/91 -, NVwZ-RR 92, 640; BVerwG, Urteil vom 29.11.1989 - 1 D 71/88 -, NJW 90, 2834; BVerwG, Beschluss vom 20.12.1991 - 1 DB 18/91 -, BVerwGE 93, 314 = DÖV 92, 360 = ZBR 92, 314 = NVwZ-RR 92, 569; Claussen/Janzen, Bundesdisziplinarordnung, Kommentar, 8. Auflage, 1996, § 18, Rdnrn. 9a ff.; Gansen, Disziplinarrecht in Bund und Ländern, Kommentar, Stand Nov.

    Die Zulässigkeit einer Lösung nach § 57 Abs. 1 Satz 2 BDG ist mithin auf Fälle beschränkt, in denen an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Strafurteils erhebliche Zweifel bestehen, wobei nach der Formel des Bundesverwaltungsgerichts von Erheblichkeit erst dann ausgegangen werden kann, wenn das Disziplinargericht sonst gezwungen wäre, auf der Grundlage offensichtlich unrichtiger oder inzwischen als unzutreffend erkannter Feststellungen zu entscheiden.(Vgl. BVerwG, Urteile vom 29.11.1989, a.a.O.; vom 26.11.1991 - 1 D 19/91 - vom 22.04.1997 - 1 D 9/96 - vom 24.02.1999 - 1 D 31/98 - vom 20.04.1999 - 1 D 44/97 - vom 14.09.1999 - 1 D 27/98 -, BVerwGE 111, 6 = NVwZ-RR 2000, 229 und vom 20.06.2000 - 1 D 2/99 - Beschluss vom 28.12.2011 - 2 B 74/11 - sämtlich veröffentlicht bei Juris.).

  • BVerwG, 20.12.1991 - 1 DB 18.91

    Disziplinarrecht - Lösungsbeschluß - Einleitungsbehörde - Diszplinargericht

    Auszug aus VG Saarlouis, 01.03.2013 - 4 K 517/12
    Das unter II. des Tatbestandes geschilderte Verhalten steht aufgrund der zitierten tatsächlichen Feststellungen des Strafurteils des Amtsgerichts fest; hieran ist das Disziplinargericht gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 BDG gebunden.(Vgl. zum früheren Recht BVerwG, Entscheidung v. 20.12.1991 - 1 DB 18/91 -, BVerwGE 93, 314 = DÖV 92, 360 = ZBR 92, 314 = NVwZ-RR 92, 569.) Nach dieser Vorschrift sind die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils u.a. im Strafverfahren im Disziplinarverfahren, das denselben Sachverhalt zum Gegenstand hat, für das Disziplinargericht bindend.

    An dieser Bindungswirkung nehmen alle tatsächlichen Feststellungen zum äußeren und inneren Tatbestand des in Rede stehenden Straftatbestandes teil, und zwar einschließlich derjenigen zur Schuldfähigkeit, zur Schuldform, zum Ursachenzusammenhang sowie zu Rechtfertigungs- und Schuldausschließungsgründen .(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.11.1991 - 1 DB 15/91 -, NVwZ-RR 92, 640; BVerwG, Urteil vom 29.11.1989 - 1 D 71/88 -, NJW 90, 2834; BVerwG, Beschluss vom 20.12.1991 - 1 DB 18/91 -, BVerwGE 93, 314 = DÖV 92, 360 = ZBR 92, 314 = NVwZ-RR 92, 569; Claussen/Janzen, Bundesdisziplinarordnung, Kommentar, 8. Auflage, 1996, § 18, Rdnrn. 9a ff.; Gansen, Disziplinarrecht in Bund und Ländern, Kommentar, Stand Nov.

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VG Saarlouis, 01.03.2013 - 4 K 517/12
    Hinsichtlich der Schwere des Dienstvergehens als maßgebendes Bemessungskriterium für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme ist richtungweisend auf das Eigengewicht der Verfehlung abzustellen.(Vgl. grundlegend das Urteil vom 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252 ff. = NVwZ 2006, 469. sowie das Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9/06 - NVwZ-RR 2007, 695.).
  • BVerfG, 19.02.2003 - 2 BvR 1413/01

    Verletzung des Schuldprinzips durch Aberkennung des Ruhegehalts eines

    Auszug aus VG Saarlouis, 01.03.2013 - 4 K 517/12
    Ein Zugriffsdelikt der hier in Rede stehenden Art, d.h. die Veruntreuung dienstlich anvertrauter Gelder oder Güter, hat ein sehr hohes Eigengewicht und ist allein aufgrund der einem solchen Dienstvergehen von vornherein innewohnenden Schwere nach gefestigter Rechtsprechung "regelmäßig" geeignet, das Vertrauensverhältnis endgültig zu zerstören.(Vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19.02.2003 - 2 BvR 1413/01 - NVwZ 2003, 1504 m.w.N.) Daher ist hier die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis grundsätzlich Ausgangspunkt und Richtschnur für die Maßnahmebestimmung, wenn die veruntreuten Beträge oder Werte insgesamt die Schwelle der Geringwertigkeit (ca. 50 EUR) deutlich übersteigen.
  • BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 2.06

    Telekombeamter des gehobenen Dienstes (Rechtsabteilung); erstinstanzliche

    Auszug aus VG Saarlouis, 01.03.2013 - 4 K 517/12
    Vielmehr können sich hiernach Entlastungsgründe aus allen Umständen ergeben.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 06.06.2007 - 1 D 2/06 -, veröffentlicht bei Juris.) Sie müssen in ihrer Gesamtheit aber geeignet sein, die Schwere des Pflichtenverstoßes erheblich herabzusetzen, das heißt in ihrer Gewichtung den so genannten anerkannten Milderungsgründen zumindest nahe kommen.
  • BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 31.98

    Disziplinarmaßnahmen bei einer Verurteilung wegen Unterschlagung und Betrug -

    Auszug aus VG Saarlouis, 01.03.2013 - 4 K 517/12
    Die Zulässigkeit einer Lösung nach § 57 Abs. 1 Satz 2 BDG ist mithin auf Fälle beschränkt, in denen an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Strafurteils erhebliche Zweifel bestehen, wobei nach der Formel des Bundesverwaltungsgerichts von Erheblichkeit erst dann ausgegangen werden kann, wenn das Disziplinargericht sonst gezwungen wäre, auf der Grundlage offensichtlich unrichtiger oder inzwischen als unzutreffend erkannter Feststellungen zu entscheiden.(Vgl. BVerwG, Urteile vom 29.11.1989, a.a.O.; vom 26.11.1991 - 1 D 19/91 - vom 22.04.1997 - 1 D 9/96 - vom 24.02.1999 - 1 D 31/98 - vom 20.04.1999 - 1 D 44/97 - vom 14.09.1999 - 1 D 27/98 -, BVerwGE 111, 6 = NVwZ-RR 2000, 229 und vom 20.06.2000 - 1 D 2/99 - Beschluss vom 28.12.2011 - 2 B 74/11 - sämtlich veröffentlicht bei Juris.).
  • BVerwG, 06.11.1991 - 1 DB 15.91

    Disziplinarrecht - Bemessung von Disziplinarmaßnahmen - Straftat des Vollrauschs

    Auszug aus VG Saarlouis, 01.03.2013 - 4 K 517/12
    An dieser Bindungswirkung nehmen alle tatsächlichen Feststellungen zum äußeren und inneren Tatbestand des in Rede stehenden Straftatbestandes teil, und zwar einschließlich derjenigen zur Schuldfähigkeit, zur Schuldform, zum Ursachenzusammenhang sowie zu Rechtfertigungs- und Schuldausschließungsgründen .(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.11.1991 - 1 DB 15/91 -, NVwZ-RR 92, 640; BVerwG, Urteil vom 29.11.1989 - 1 D 71/88 -, NJW 90, 2834; BVerwG, Beschluss vom 20.12.1991 - 1 DB 18/91 -, BVerwGE 93, 314 = DÖV 92, 360 = ZBR 92, 314 = NVwZ-RR 92, 569; Claussen/Janzen, Bundesdisziplinarordnung, Kommentar, 8. Auflage, 1996, § 18, Rdnrn. 9a ff.; Gansen, Disziplinarrecht in Bund und Ländern, Kommentar, Stand Nov.
  • BVerwG, 22.04.1997 - 1 D 9.96
    Auszug aus VG Saarlouis, 01.03.2013 - 4 K 517/12
    Die Zulässigkeit einer Lösung nach § 57 Abs. 1 Satz 2 BDG ist mithin auf Fälle beschränkt, in denen an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Strafurteils erhebliche Zweifel bestehen, wobei nach der Formel des Bundesverwaltungsgerichts von Erheblichkeit erst dann ausgegangen werden kann, wenn das Disziplinargericht sonst gezwungen wäre, auf der Grundlage offensichtlich unrichtiger oder inzwischen als unzutreffend erkannter Feststellungen zu entscheiden.(Vgl. BVerwG, Urteile vom 29.11.1989, a.a.O.; vom 26.11.1991 - 1 D 19/91 - vom 22.04.1997 - 1 D 9/96 - vom 24.02.1999 - 1 D 31/98 - vom 20.04.1999 - 1 D 44/97 - vom 14.09.1999 - 1 D 27/98 -, BVerwGE 111, 6 = NVwZ-RR 2000, 229 und vom 20.06.2000 - 1 D 2/99 - Beschluss vom 28.12.2011 - 2 B 74/11 - sämtlich veröffentlicht bei Juris.).
  • BVerwG, 14.09.1999 - 1 D 27.98

    Beamter des höheren Dienstes; Laborleiter in einem ... Institut; genehmigte

  • BVerwG, 20.06.2000 - 1 D 2.99
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht